Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Hiermit ermächtige ich die Stadt Engen, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtverwaltung Engen auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. Für die Rücklastschrift werden eventuell Bankgebühren fällig, die die Stadtverwaltung Engen von mir zurückfordern kann.